59 stimmberechtigte Mitglieder und 1 nicht stimmberechtigtes Mitglied fanden am gestrigen Abend den Weg in die Sonnenberghalle. Der TVO hatte zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Abstimmung über Anträge und Satzungsänderungen geladen.

Bei der ersten Abstimmung ging es um die Änderung des Zeitpunkts des Kündigungseingangs einer Mitgliedschaft zum Jahresende. Die Mitgliederverwaltung hatte hierzu beantragt, diesen aus organisatorischen Gründen um einen Monat vorzuverlegen. Die Mitgliederversammlung stimmte diesem Antrag bei 2 Enthaltungen zu. Somit gilt ab sofort, dass Kündigung zum Jahresende spätestens bis zum 30. November schriftlich bei der Vorstandschaft eingehen müssen.

Beim zweiten Antrag hatte der Ausschuss zum einen aufgrund der älterwerdenden und aktiv am Sportbetrieb teilnehmenden Mitglieder und andererseits aufgrund der jeweils sehr mühseligen Helfersuche für Veranstaltungen und auch bei der Liegenschaftspflege beantragt, die Altersgrenze für den Arbeitsdienst für aktive Mitglieder auf 70 (anstatt bisher 65) Jahre ab dem Vereinsjahr 2024 abzuändern. Dieser Antrag wurde zum Bedauern des Ausschusses mit knappen 24-Nein-Stimmen bei 21 Ja-Stimmen abgelehnt. Die restlichen Mitglieder enthielten sich einer Stimme. Somit bleibt es dabei, dass Arbeitsdienste von aktiven Mitgliedern im Alter zwischen 16-65 Jahren geleistet werden müssen. Wirtschaftsführerin Antje Deigentasch lud alle aktiven Mitglieder über 65 Jahre dennoch ein, sich für Arbeitsdiensteinsätze zur Verfügung zu stellen. Es wurde zeitgleich auf den Umstand verwiesen, bei fehlender Helfer-Unterstützung auch eine Veranstaltung ausfallen lassen zu müssen.
(Für den Verein würde dies ein Wegfall einer Möglichkeit, wirtschaftliche Erträge zu generieren, bedeuten. Wirtschaftliche Erträge sind nicht zu vergleichen mit Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, welche allesamt für die Kosten des Sportbetriebs des Vereins (z.B. Übungsleiterentschädigung, Hallengebühren etc.) aufgebraucht werden).

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge war dann auch der nächste Abstimmungspunkt. Ebenfalls vom Ausschuss eingereicht vor dem Hintergrund, die Entschädigung der Übungsleiter anpassen zu wollen. Je nach Ausbildungsstand werden aktuell zwischen 5-8 EUR pro Übungseinheit bezahlt. Dies soll auf 7-10 EUR pro Übungseinheit angehoben werden. Die bisherigen Mitgliedsbeiträge geben eine Erhöhung der Übungsleiterentschädigung jedoch nicht her.

Mit 34 Ja-Stimmen wurde die Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab dem Vereinsjahr 2024 wie folgt beschlossen:
Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre: 60 EUR pro Jahr
Erwachsene: 100 EUR pro Jahr
Familien: 200 EUR pro Jahr
Gast-Mitgliedschaft unverändert 50 EUR

Über den Antrag zur Erhöhung des passiven Mitgliedschaftsbeitrags wurde auf Antrag separat abgestimmt. Mit 43 Stimmen wurde eine Beibehaltung des bisherigen Mitgliedschaftsbeitrags von 45 EUR pro Jahr beschieden.

Beim letzten Abstimmungspunkt ging es um die Erhöhung des Ersatzbeitrages für nicht geleisteten Arbeitsdienst. Mit 39 Ja-Stimmen wurde die Festlegung des Beitrags auf 40 EUR (Jugendliche) bzw. 80 EUR (Erwachsene) ab sofort beschlossen.

Der Ausschuss bedankt sich bei allen Teilnehmenden für ihr Kommen, für ihre Unterstützung und ihr Verständnis für die zur Abstimmung gebrachten Themen.

Die betroffenen Regelungen und Dokumente werden in den kommenden Tagen aktualisiert und unter Downloads eingestellt.

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