Das neue TVO Zweckgebäude
eingestellt: Februar 2014
Bei der TVO Jahreshauptversammlung am 14. Februar hat die Vorstandschaft der Vollversammlung empfohlen, das Projekt des Baues eines Zweckgebäudes aufgrund der vorhandenen großen Lücke zwischen Baukosten sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln aus Förderungen, Bezuschussungen und Eigenmitteln nicht weiter zu verfolgen. Die offene Finanzierungslücke hätte der Verein nicht stemmen können. Ein Start der Baumaßnahme erschien daher nicht vertretbar. Nach 4jähriger Planungs- und Wartezeit hatte sich der Ausschuss vorab schweren Herzens zu dieser Empfehlung durchgerungen, wohl wissend, dass der Verein die wohl einmalige Chance, Förderungen und Bezuschussungen durch WLSB, ELR und Landkreis in der genehmigten Größenordnung abzurufen, nicht so schnell wieder haben wird. Die Vollversammlung folgte der Empfehlung der Vorstandschaft fast einstimmig bei einer Enthaltung. Die Vereinsführung kümmert sich nun um die Rückabwicklung des Projektes mit den entsprechenden Stellen. Alternativplanungen bzgl. einer Sanierung des bestehenden „Häusles“ oder Bau eines Ersatzgebäudes bestehen bisher nicht.
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eingestellt: Oktober 2013
Das Warten hat ein Ende – wir haben die Baugenehmigung für unser geplantes TVO Zweckgebäude auf dem Gelände unseres Sportplatzes erhalten! Darüber freuen wir uns nach rund 2-jähriger Ungewissheit sehr. Wir werden nun alle notwendigen weiteren Schritte und Maßnahmen prüfen und in die Wege leiten. Über unsere Kommunikationskanäle Rundmails, Blättle, TVO Internetseite werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Zudem werden wir Sie noch in diesem Jahr zu einer Sonderversammlung zum Status des Bauprojektes einladen.
In Kürze werden wir die von der Hauptversammlung beschlossenen und mit dem Neubau verbundenen Maßnahmen mit dem Einzug der ersten Sonderumlage aktivieren (Mitglieder über 18 Jahre 10 EUR, Mitglieder unter 18 Jahre 5 EUR).
Auch über Spenden freuen wir uns weiter sehr. Diese nehmen wir gerne auf dem Spendenkonto des TV Ochsenbach 1908 e.V. bei der Kreissparkasse Ludwigsburg, BLZ 60450050, Konto 30106431, Verwendungszweck „Spende Zweckgebäude“ entgegen.
Wir sind froh über den Fortgang des Projektes, denn auch diese Sommersaison hat wieder gezeigt, in welch maroden Zustand sich unser „Häusle“ auf dem Sportplatz befindet. Wir schätzen es sehr, wenn Sie das zukunftsweisende TVO Projekt weiter mit unterstützen.
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eingestellt: April 2013
Nach letzter uns nun vorliegender Information hat das Landratsamt Ludwigsburg unsere Baumaßnahme aufgrund der aktuellen Hochwasserbewertung des Gebietes rund um den Sportplatz bisher nicht genehmigt. Nach Umsetzung einer Hochwasserlösung durch die Stadt Sachsenheim/Landratsamt Ludwigsburg soll eine Neubewertu ng des Hochwasserrisikos durch das Landratsamt erfolgen und damit auch eine neuerliche Prüfung unseres Bauantrags. Das Projekt verzögert sich damit weiter.
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eingestellt: Juni 2012
Wir haben mit Schreiben vom 11. Juni von der Stadt Sachsenheim die Information erhalten, dass das Landratsamt Ludwigsburg auf eine Hochwassergefährdung des Sportgeländes hingewiesen hat, und somit weitere Planungen seitens der Stadt zur Behebung des Problems erforderlich sind. Zudem wurden wir darüber informiert, dass seitens der Stadt die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens voraussichtlich erst im Oktober 2012 möglich sein wird.
Aufgrund dieser Information geht die Vereinsführung davon aus, dass eine etwaige Baugenehmigung noch in diesem Jahr durch das Landratsamt nicht ausgestellt werden wird und somit mit einem möglichen Bau frühestens im Jahr 2013 begonnen werden kann - immer eine Genehmigung vorausgesetzt.
Unter Bezugnahme auf die in 2011 beschlossenen, mit dem Neubau verbundenen Maßnahmen und den Erhalt der Genehmigung vorausgesetzt, bedeutet diese Entwicklung eine zeitliche Verschiebung dieser Maßnahmen. Konkret im Einzelnen siehe unten farblich (blau) eingefügt.
Alle Maßnahmen gelten nach wie vor den Erhalt der Baugenehmigung vorausgesetzt. Sollte eine Baugenehmigung nicht erteilt werden, erlangen diese Maßnahmen keine Gültigkeit. Dies zur Klarstellung, da wir immer wieder darauf angesprochen werden. Die Festlegung der Jahresangaben bei Beschluss der Maßnahmen in 2011 erfolgte vor dem Hintergrund der berechtigten Annahme, dass eine Baugenehmigung spätestens im Jahr 2012 erteilt werden wird. Mit den nun vorgebrachten Einwendungen des Landratsamtes konnte nicht gerechnet werden.
Dies soweit zu Ihrer Information. Wir werden Sie über neue Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
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eingestellt: September 2011
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. September 2011 wurde mit einer überwältigenden Mehrheit für den Bau des TVO Zweckgebäudes gestimmt. Die Vorstandschaft wurde damit beauftragt, alle notwendigen Schritte für eine schnelle Realisierung des Vorhabens in die Wege zu leiten. Beschlossen wurden die damit zusammenhängenden Maßnahmen*:
Maßnahme 1: Spenden
>> diese Frist wird verlängert. Neue Frist wird nach Erhalt der Baugenehmigung mitgeteilt. Spenden werden bis dahin auf dem unten genannten Spendenkonto gerne weiter entgegengenommen. Im Falle des Nichterhalts der Baugenehmigung werden die Spenden selbstverständlich zurückerstattet.
Spendenkonto des TVO bei der Kreissparkasse Ludwigsburg, BLZ 604 500 50, Konto 30106431.
Maßnahme 2: Sonderumlage
>> Diese Maßnahme wird verschoben. Sie gilt für die Dauer von 5 Jahren ab dem Jahr, in dem die Baugenehmigung erteilt wird.
Maßnahme 3: Solidaritätsstunden
>> Diese Maßnahme wird verschoben und gilt ab dem Jahr, in der die Bauphase gestartet wird.
Initiative "zinsfreies Darlehen für den TVO"
>> diese Initiative bleibt weiterhin bestehen.
* Die Maßnahmen gelten den Erhalt der Baugenehmigung vorausgesetzt.