Der Verein hat aktuell ca. 550 Mitglieder aus dem gesamten Stadtgebiet und darüber hinaus. Davon nehmen ca. 65% aktiv am Sportbetrieb teil.
Jahresmitgliedsbeiträge (gültig seit 22.01.2010) - siehe auch Passus "Sonderumlage" nachfolgend
| Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: |
30 EUR |
| Erwachsene ab 18 Jahre: |
60 EUR |
| Familienmitgliedschaft: |
135 EUR |
| Passive Mitgliedschaft: |
40 EUR |
| Mitglieder über 75 Jahre: |
Beitragsfrei |
Die Jahresbeiträge werden jeweils im April für das laufende Kalenderjahr eingezogen. Bei unterjährig nach diesem Einzugstermin eintretenden Neumitgliedern wird der Mitgliedsbeitrag im Dezember des laufenden Kalenderjahres eingezogen.
Mitglieder unter 18 Jahre werden in der Familienmitgliedschaft geführt, wenn die Eltern auch Mitglieder sind. Mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet, wechselt es in die aktive Einzelmitgliedschaft. Das betroffene Mitglied wird über diesen Vorgang von der Mitgliederverwaltung schriftlich informiert. Der neue Erwachsenenbeitrag wird ab dem darauf folgenden Kalenderjahr fällig.
Sonderumlage: Für die Dauer von 5 Jahren wird im Zusammenhang mit dem Neubaus des TVO Zweckgebäudes (voraussichtlich 2012-2016) von allen Mitgliedern gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom September 2011 jährlich eine Sonderumlage erhoben. Diese beträgt 10 EUR/Jahr für Mitglieder ab 18 Jahre bzw. 5 EUR/Jahr für Mitglieder unter 18 Jahre. Für die Dauer der Sonderumlage (voraussichtlich 2012-2016) werden die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht. Die Maßnahme gilt ab dem Jahr, in dem die Baugenehmigung erteilt wird.
Beginn der Mitgliedschaft
Der Eintritt als Mitglied beim TVO ist jederzeit durch Ausfüllen und Einreichung der
Beitrittserklärung bei der Mitgliederverwaltung möglich. Bei Eintritt bis zum 30.06. wird der volle Jahresbeitrag erhoben. Bei Eintritt ab dem 01.07. wird der 50% ermäßigte Jahresbeitrag erhoben.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich zum 31.12. eines laufenden Kalenderjahres. Sie muss schriftlich an die Mitgliederverwaltung erfolgen und bis 31.12. dort vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden zum 31.12. des Folgejahres wirksam.
Aktiv-/Passiv-Status von Mitgliedern
Aktiv ist, wer am regelmäßigen Übungsbetrieb teilnimmt. Es reicht eine einmalige Teilnahme im laufenden Kalenderjahr.
Passiv ist, wer sich in schriftlicher Form bei seinem Übungsleiter/Trainer oder bei der Mitgliederverwaltung „passiv“ meldet. (Ein Mitglied wird nicht automatisch passiv, wenn es eine bestimmte Zeit nicht mehr am Regelbetrieb teilnimmt.)
Eine Passivmeldung wird wirksam mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.
Eine längere Krankheit bzw. eine Schwangerschaft bedeutet ein Pausieren vom Übungsbetrieb. Der Status „aktiv“ bleibt grundsätzlich so lange bestehen, bis eine schriftliche Meldung des Mitglieds beim Übungsleiter/Trainer bzw. bei der Mitgliederverwaltung erfolgt.
Teilnehmer von Kursen, die nicht dem Regelbetrieb zugehören, sind Passiv.
Arbeitsdienst - siehe auch Passus "Solidaritätsstunden" nachfolgend
Für ein faires Miteinander gilt beim TVO seit 2008 die Regelung, dass jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren einen Arbeitsdienst von 4 Stunden pro Kalenderjahr zu verrichten hat. Alternativ ist ein Ersatzbeitrag in Höhe von 30 EUR (Jugendliche) bzw. 60 EUR (Erwachsene) zu leisten, der im Dezember des laufenden Kalenderjahres eingezogen wird. (Dies gilt auch, wenn weniger als 4 Stunden Arbeitsdienst pro Kalenderjahr verrichtet wurden).
Arbeitsdienste werden generell eingeteilt bei Vereinsveranstaltungen und können sein: Küche, Theke, Bar, Streckenposten sowie weitere Helfer beim Kirbachtal-Lauf, Arbeiten am Häusle oder auf dem Sportplatz, und vieles mehr.
Die Verpflichtung, Arbeitsdienst zu leisten, ergibt sich aus der aktiven Mitgliedschaft. Der Arbeitsdienst ist immer im Folgejahr der Aktivmeldung abzuleisten (+1-Regel). Bei Kündigung der Mitgliedschaft endet die Pflicht zur Arbeitsdienstleistung zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Die Meldung zum Arbeitsdienst hat vom Mitglied zu erfolgen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei den jeweiligen Verantwortlichen zu melden und sich in die Schichtpläne eintragen zu lassen. Ist ein Mitglied zum Arbeitsdienst eingetragen und kann diesen aus Verhinderungsgründen nicht antreten, ist dies rechtzeitig den jeweiligen Verantwortlichen zu melden. Ggf. kann das Mitglied nach adäquatem Ersatz suchen und die Ersatzperson rechtzeitig bei den jeweiligen Verantwortlichen melden.
Aufrufe zu Arbeitsdiensten erfolgen z.B. im Mitteilungsblatt Ochsenbach-Spielberg-Häfnerhaslach sowie im TVOler. Arbeitsdienstmöglichkeiten inkl. Schichten/Zeitpläne sind ebenfalls auf dieser Webseite aufgelistet.
Solidaritätsstunden: Während der Bauphase des TVO Zweckgebäudes (voraussichtlich 2012/2013) leisten alle aktiven Mitglieder gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom September 2011 zusätzlich zum regulären Arbeitsdienst 8 Solidaritätsstunden. Die Stunden können innerhalb von 2 Jahren geleistet werden. Sie dienen zur Erbringung unserer Baueigenleistungen oder zur Entlastung der auf der Baustelle tätigen Mitglieder bei unseren Veranstaltungen. Bei Nichtleistung der Solidaritätsstunden werden voraussichtlich Ende 2013 jeweils 10 EUR Solidaritätsbeitrag pro nicht geleistete Solidaritätsstunde eingezogen. Die Maßnahme gilt ab dem Jahr, in dem die Bauphase gestartet wird.
Alle Mitglieder sind aufgerufen und angehalten, sich entsprechend ihrer Begabungen und Möglichkeiten aktiv und unterstützend im Sinne des zukünftigen gemeinschaftlichen Nutzens mit einzubringen. Aufrufe zu entsprechenden Arbeitseinsätzen werden zu gegebener Zeit an den bekannten Informationsstellen veröffentlicht.
Statuswechsel von Mitgliedern und ihre Auswirkung auf den Arbeitsdienst/Ersatzbeitrag
Wechselt ein aktives Mitglied unterjährig in den Passiv-Status (schriftlich an Übungsleiter/Trainer oder Mitgliederverwaltung), wird diese Passivmeldung mit Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig. D.h. das Mitglied hat seinen Arbeitsdienst bzw. Ersatzbeitrag für das laufende Kalenderjahr im Folgejahr noch voll zu erfüllen (+1-Regel).
Wechselt ein passives Mitglied unterjährig in den Aktiv-Status durch Teilnahme am Regelsportbetrieb, wird die Finanzverwaltung im Dezember des laufenden Jahres den Differenzbetrag zwischen Passiv- und Aktiv-Beitrag einziehen. Bzgl. Arbeitsdienst gilt die +1-Regelung, d.h. das Mitglied hat seinen Arbeitsdienst bzw. Ersatzbeitrag ab dem Folgejahr der Aktivmeldung zu leisten.